Durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags hat jedes Mitglied das Recht, in zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Rechtsfragen der eigenen Immobilie kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese unentgeltliche Beratung ist auf max. 3 Beratungen (telefonisch oder am Sprechtag) im Umfang von max. 20 Minuten im Beitragsjahr begrenzt. Nicht vom Mitgliedsbeitrag und der damit verbundenen Beratungsleistung umfasst sind folgende Leistungen:
Die nachstehenden Gebühren für Leistungen, die über die kostenlose Beratung hinausgehen, stehen in keinem Verhältnis zu den Vergütungen, die ein Rechtsanwalt nach der RVG abrechnet und für die Mitglieder günstiger.
| Beratungen und Besprechungen | |
| • Telefonische Auskunft | kostenfrei |
| • Rechtliche Beratung 3 Termine pro Jahr (max. 20 Minuten) | kostenfrei |
| • Danach jede weitere Beratung | 30,00 EUR |
| Allgemeiner Schriftwechsel mit der Gegenseite | |
| • 1 Schreiben | 30,00 EUR |
| • Jedes weitere Schreiben | 40,00 EUR |
| Mietverträge | |
| • Ausfüllen des Mietvertrages, 2-fach | 40,00 EUR |
| Erstellen von Kündigungserklärungen | |
| • Unterstützung bei der Formulierung des Kündigungsschreibens | 30,00 EUR |
| • Kündigung wegen Zahlungsverzugs, pauschal | 60,00 EUR |
| • Kündigung wegen Eigenbedarfs, pauschal | 80,00 EUR |
| • Kündigung mit anderer Begründung | nach Vereinbarung |
| Erstellen einer Mieterhöhungserklärung | |
| • Unterstützung bei der Formulierung | 30,00 EUR |
| • An die ortsübliche Vergleichsmiete | 70,00 EUR |
| • Nach Modernisierung | 90,00 EUR |
| • Gemäß Mietspiegel | 70,00 EUR |
Die Gebühren sind bei den Beratungsterminen in bar an Frau Rechtsanwältin Haigis zu bezahlen. Von Frau Haigis wird eine Quittung ausgestellt.