Durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags hat jedes Mitglied das Recht, in zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Rechtsfragen der eigenen Immobilie kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese unentgeltliche Beratung ist auf max. 3 Beratungen (telefonisch oder am Sprechtag) im Umfang von max. 20 Minuten im Beitragsjahr begrenzt. Nicht vom Mitgliedsbeitrag und der damit verbundenen Beratungsleistung umfasst sind folgende Leistungen:
Die nachstehenden Gebühren für Leistungen, die über die kostenlose Beratung hinausgehen, stehen in keinem Verhältnis zu den Vergütungen, die ein Rechtsanwalt nach der RVG abrechnet und für die Mitglieder günstiger.
Beratungen und Besprechungen | |
• Telefonische Auskunft | kostenfrei |
• Rechtliche Beratung 3 Termine pro Jahr (max. 20 Minuten) | kostenfrei |
• Danach jede weitere Beratung | 30,00 EUR |
Allgemeiner Schriftwechsel mit der Gegenseite | |
• 1 Schreiben | 30,00 EUR |
• Jedes weitere Schreiben | 40,00 EUR |
Mietverträge | |
• Ausfüllen des Mietvertrages, 2-fach | 40,00 EUR |
Erstellen von Kündigungserklärungen | |
• Unterstützung bei der Formulierung des Kündigungsschreibens | 30,00 EUR |
• Kündigung wegen Zahlungsverzugs, pauschal | 60,00 EUR |
• Kündigung wegen Eigenbedarfs, pauschal | 80,00 EUR |
• Kündigung mit anderer Begründung | nach Vereinbarung |
Erstellen einer Mieterhöhungserklärung | |
• Unterstützung bei der Formulierung | 30,00 EUR |
• An die ortsübliche Vergleichsmiete | 70,00 EUR |
• Nach Modernisierung | 90,00 EUR |
• Gemäß Mietspiegel | 70,00 EUR |
Die Gebühren sind bei den Beratungsterminen in bar an Frau Rechtsanwältin Haigis zu bezahlen. Von Frau Haigis wird eine Quittung ausgestellt.